Wenn die/der Verstorbene ledig war :
Original Geburtsurkunde, ausgestellt von dem Standesamt des Geburtsortes. Bei Aussiedlern oder Ausländern wird auch die deutsche Übersetzung der Urkunde benötigt. Sollte eine Namenserklärung beziehungsweise Richtigstellung nach 1992 durchgeführt worden sein, so ist diese ebenfalls beizufügen. Wenn ein Familienbuch angelegt worden ist reicht dieses, allerdings in aktueller Ausführung.
Wenn die/der Verstorbene verheiratet war :
Original Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ausgestellt von dem Standesamt des Geburtsortes und Heiratsortes. Bei Aussiedlern oder Ausländern wird auch die deutsche Übersetzung der Urkunde benötigt. Sollte eine Namenserklärung beziehungsweise Richtigstellung nach 1992 durchgeführt worden sein, so ist diese ebenfalls beizufügen, auch vom Ehegatten. Wenn ein Familienbuch angelegt worden ist reicht dieses, allerdings in aktueller Ausführung.
Wenn die/der Verstorbene verwitwet war :
Original Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des bereits Verstorbenen Ehegatten, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes, Heiratsortes und Sterbeortes. Bei Aussiedlern oder Ausländern wird auch die deutsche Übersetzung der Urkunde benötigt. Sollte eine Namenserklärung beziehungsweise Richtigstellung nach 1992 durchgeführt worden sein, so ist diese ebenfalls beizufügen, auch vom Ehegatten. Wenn ein Familienbuch angelegt wurde reicht dieses, allerdings in aktueller Ausführung.
Wenn die/der Verstorbene geschieden war :
Original Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, ausgestellt von dem Standesamt des Geburtsortes, Heiratsrotes und Amtsgerichtes. Das Scheidungsurteil soll mit der vom jeweiligen Amtsgericht versehenen rechtskräftigen Nummer und Siegel versehen sein. Bei Aussiedlern oder Ausländern wird auch die deutsche Übersetzung der Urkunde benötigt. Sollte eine Namenserklärung beziehungsweise Richtigstellung nach 1992 durchgeführt worden sein, so ist diese ebenfalls beizufügen, auch vom Ehegatten. Wenn ein Familienbuch angelegt worden ist reicht dieses, allerdings in aktueller Ausführung.
Besitzen Sie keine original Urkunden aus Rumänien ?
Beschaffen Sie sich diese unbedingt umgehend. Wir weisen darauf hin, dass die deutschen Behörden (Standesämter etc.) seit 1992 nur noch original Urkunden akzeptieren.
Wenn die/der Verstorbene in einem Arbeitsverhältnis stand : Anschrift des letzten Arbeitgebers beziehungsweise des Arbeitsamtes und die letzte Gehaltsabrechnung.
Wenn die/der Verstorbene Rentner/in war :
Den letzten Rentenbescheid (wenn verheiratet auch den des Ehegatten aufgrund der Hinterbliebenenrente). Bei Verstorbenen die verheiratet waren und von der gesetzlichen Rentenkasse Rente bezogen haben, erhält der hinterbliebene Ehepartner, für die auf den Tod des/der Ehegatten/Ehegattin folgenden drei Monate, eine einmalige Zahlung in voller Höhe von drei Monatsrenten der/des Verstorbenen. (Anträge LEISTUNGEN). In dieser Zeit sollte die Witwenrente bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
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